Vereinsstatuten im Sinne des Vereinsgesetzes 2002


 
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
 
1. Der Verein führt den Namen Wörgler Krippeler und ist ein Mitgliedsverein des Landesverbandes der Tiroler Krippenfreunde mit eigener Rechtspersönlichkeit.
 
2. Er hat seinen Sitz in Wörgl und erstreckt seine Tätigkeit hauptsächlich auf das Gemeindegebiet von Wörgl und Umgebung.
 
3. Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
 

 § 2: Zweck


Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die Neuanschaffung, Erhaltung und Förderung von Weihnachts- und Fastenkrippen unter dem Gesichtspunkt ihrer religiösen, künstlerischen und heimatkundlichen Bedeutung, sowie der Verbreitung des Krippengedankens und die Einführung der Krippendarstellung in der Öffentlichkeit, Familie und sakralen Bereich. Im Besonderen obliegt dem Ortsverein:
 
a) die Kontaktpflege mit interessierten Laien, Künstlern, Kunsthistorikern und Krippenbesitzern, der Gemeinde sowie der Geistlichkeit und der Lehrerschaft und Anregung des Krippengedankens und Krippenschaffens,
 
b) die Durchführung von Lehrkursen für die Krippenpflege (Restaurierung, Krippenbau-,Mal-, Modellier- und Schnitzkurse),

 d) die Veröffentlichung einschlägiger Abhandlungen und bildlicher Darstellungen durch Presse, Rundfunk und Fernsehen,

  e) Erhaltung alter Krippen, sowie die Pflege überlieferten Brauchtums, soweit es mit der Krippe im Zusammenhang steht und

 f) die Förderung der Krippenforschung.
 

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

  1. Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mitteln erreicht werden.
     
  2. Als ideelle Mittel dienen:
     
    a) Vorträge über das Krippenwesen und Versammlungen,
    b) gesellige Zusammenkünfte,
    c) Bildungsreisen,  
    d) Diskussionsveranstaltungen,
    e) Aufbau einer Verbindung zu anderen Krippenvereinen im In- und Ausland,  
    f) Herausgabe von Publikationen (Nachrichten an die Mitglieder),
    g) Einrichtung einer Bibliothek,
    h) Durchführung von Mal-, Schnitz- und Krippenbaukursen zur Förderung der Zusammengehörigkeit im Verein,
    i) gemeinsame Wanderungen und
    j) Krippenbesichtigungen in anderen Orten mit gegenseitigem Gedankenaustausch.
       
  3. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
     
     
    a) Mitgliedsbeiträge,  
    b) Förderungsbeiträge,  
    c) Schenkungen und Vermächtnisse,
    d) Erträge aus Veranstaltungen und Unternehmungen des Ortsvereines wie z.b. Krippenausstellungen, Adventabende, Krippenbaukurse, Malkurse, Schnitzkurse usw.,
    e) Spenden und
    f) Sammlungen für bestimmte Zwecke z.b. Errichtung einer Dorfkrippe.
     

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereines können alle physischen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden. Jugendliche unter 18 Jahren werden als Jugendmitglieder geführt. Der Erwerb einer Mitgliedschaft durch juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften ist möglich.